SATZUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anmeldung im Verein
  2. Gebühren
  3. Unterricht
  4. Gesangsunterricht
  5. Haftung
  6. Anwesenheitspflicht i.V.m. Aufführungen
  7. Vorschriften / Hausordnung i.V.m. Aufführungen
  8. Videoaufzeichnung der Aufführungen auf Vimeo
  9. Abmeldung vom Chor
  10. Ausschluss vom Chor
  11. Bestätigung
  12. Mitgliedschaft im Verein
  13. Instrumentenversicherung
  14. Eintrittskarten 

 1. Anmeldung im Verein

  • Mit der Anmeldung eines oder ggfs. mehrerer Kinder Ihrer Familie für den Kinderchor "Grünwalder Burgspatzen" beantragen Sie Ihre Familienmitgliedschaft im Verein "Jugend macht Musik e. V.", Trägerverein der Grünwalder Burgspatzen. 
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch. 
  • Die Anmeldung für den Chor gilt für die Arbeitsphasen vom 1. Oktober bis 28./29. Februar und vom 1. März bis 30. September. 
  • Bei einer Anmeldung zum Chor ist die Teilnahme an den ersten zwei Unterrichtsstunden der Burgspatzen kostenlos. Danach ist der monatliche Kursbeitrag  und der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe fällig.

2. Gebühren

  • Die Kursgebühren werden per SEPA-Lastschriftverfahren zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem Konto eingezogen. 
  • Die Höhe der Kursgebühren entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Rubrik Unterricht/Kosten
  • Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr für Sie als Antragsteller in Höhe von 120,- € erhoben.
3. Unterricht
  • Der Unterricht beginnt grundsätzlich in der dritten Septemberwoche und endet in der vierten Juliwoche. 
  • Stundenpan in unserer BurgspatzenApp unter: Proben und Termine 
  • Ferien- und Feiertagsordnung richten sich nach den, für die allgemeinbildenden Schulen in Bayern, geltenden Bestimmungen. 
  • Stunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung entfällt die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Unterrichtsstunden für die Dauer der Krankheit. 
  • Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu drei Stunden pro Jahr gebührenpflichtig.  Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

4. Gesangsunterricht

  • Die Kinder haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den Chorstunden Einzelunterricht in Gesang zu erhalten.
  • Diese Kosten werden dankenswerterweise finanziell gefördert. 
  • Sollte Ihr Kind nicht zu der vereinbarten Stunde kommen können, so bitten wir Sie, uns dies 24 Stunden vorher mitzuteilen. Ansonsten müssen wir Ihnen die Stunde (30,00 € für 30 Minuten Unterricht) in Rechnung stellen.

5. Haftung

  • Auf dem Hin- und Rückweg der Kinder zu den Chorproben, Aufführungen und zu allen anderen Aktivitäten des Vereins und bei Nichterscheinen haften die Eltern für ihre Kinder. 
  • Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken. Alle, zur Durchführung der Kurse Beauftragten, haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Anwesenheitspflicht der Eltern bzw. des Erziehungsbeauftragten i.V.m. Aufführungen

  • Am Tag einer Aufführung sind Eltern / Erziehungsbeauftragte für ein angemessenes, ruhiges Verhalten im Haus, insbesondere in den Garderoben, bis kurz vor Beginn einer Aufführung und in der Pause verantwortlich. Sie haften für Ihre Kinder. 
  • Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf andere Burgspatzen-Eltern ist aus Gründen der Sicherheit Ihrer Kinder nicht möglich..

7. Vorschriften / Hausordnung i.V.m. Aufführungen

  • Wir haben gegenüber der Gemeinde die Pflicht, den Saal und die Räumlichkeiten im Bürgerhaus / August-Everding-Saal angemessen zu benutzen und zu verlassen. 
  • Keine Getränke / Essen im Saal!

8. Videoaufzeichnung der Aufführungen auf Vimeo 

  • Vereinsmitglieder sowie aktive und ehemalige Burgspatzen haben die Möglichkeit, den Live-Mitschnitt auf einer Vielzahl von Geräten unbeschränkt abzuspielen, auf Smartphone, Tablet und TV mit 4K-Ultra-HD-Player streamen und herunterzuladen – ohne Werbung. (Homepage-Adresse und Passwortvergabe intern)
  • Die Familien, deren Kinder an einer Neuproduktion mitgewirkt haben, beteiligen sich an den Herstellungskosten. Ihre Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 40,- € (Stand 2024) wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Auf Wunsch kann auch eine DVD oder USB gegen einen Aufpreis erworben werden.
  • Den jeweiligen Differenzbetrag zur Deckung der Produktionskosten trägt der Verein.

9. Abmeldung vom Chor 

  • Der Vertrag über die Teilnahme an den Unterrichtsstunden endet durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum  Ende einer Arbeitsphase zum 28./29. Februar oder zum 30. September. 
  • Während der Arbeitsphasen können Abmeldungen nur berücksichtigt werden bei Wegzug und bei Krankheit dann, wenn eine mehr als 8-wöchige ununterbrochene Teilnahmeunfähigkeit am allgemeinen Schulunterricht oder Kindergarten gegeben ist. 
  • Die Zugehörigkeit bei den Burgspatzen endet in der Regel im Alter von 13 bis 14 Jahren.

10. Ausschuss vom Chor

  • Stört ein Schüler den Unterricht öfter oder bleibt trotz Ermahnung wiederholt dem Unterricht unentschuldigt fern, so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. 
  • Ebenso kann ein Schüler ausgeschlossen werden, dessen fehlende Mitarbeit trotz mehrfacher Ermahnung keine Förderung mehr zulässt.

11. AGB, Sartzung und Datenschutz - Bestätigung

  • Mit der Anmeldung für den Kinderchor bestätigen Sie, die Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Satzung und die Datenschutzerklärung des Vereins „Jugend macht Musik e.V.“ gelesen und akzeptiert zu haben.

12. Mitgliedschaft im Verein

  • Der Familienmitgliedsbeitrag in Höhe von 70,- € pro Kalenderjahr (1.Jan-31.Dez) kann steuerlich geltend gemacht werden. (Der Bankbeleg ist als Nachweis ausreichend.) Der Mitgliedsbeitrag wird einmal im Jahr im Januar per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Beginn einer Mitgliedschaft während eines Jahres wird der Beitrag in voller Höhe  eingezogen. 
  • Ihre Mitgliedschaft im Verein ist eine Jahresmitgliedschaft und erlischt nicht mit der Kündigung einer Teilnahme an einem Kurs, sondern wird ab Beginn des Folgejahres automatisch in eine Fördermitgliedschaft für jährlich 25,- € umgewandelt. Sofern keine weitere Mitgliedschaft gewünscht ist, muss diese satzungsgemäß gekündigt werden. 
  • Die Kündigung muss bis Ende eines Kalenderjahres beim Vorstand in schriftlicher Form eingehen. Geht die Austrittserklärung verspätet ein, so ist der Austritt erst zum nächstmöglichen Austrittstermin wirksam. 
  • Ihre Mitgliedschaft im Verein endet auch durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder wenn das Mitglied mit der Aufnahmegebühr oder einem Jahresbeitrag mehr als sechs Monate in Verzug ist. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.

13. Instrumentenversicherung

  • Für jedes Mitglied besteht die Möglichkeit, sein Instrument über die Gruppenversicherung des Vereins bei der Mannheimer Versicherung zu besonders günstigen Konditionen zu versichern. 
  • Versicherungsbeitrag: jährlich 0,8 % des Wertes des Instrumentes zzgl. Versicherungssteuer. 

14. Eintrittskarten für die Aufführungen der Grünwalder Burgspatzen

  • Online unter: https://ticketnet.gruenwalder-burgspatzen.de/Willkommen.php 
  • Lederwaren Zacherl, Rathausstraße 1, Grünwald 
  • Abendkasse 
  • Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht umgetauscht und nicht zurückgenommen. 
  • Ein Widerrufsrecht über den Kauf von Tickets ist gemäß § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB ausgeschlossen.


Julian Becker    Dr. Hanno Hartmann    Katja Warkentin
(1. Vorstand)            (Vorstand)                  (Vorstand)