SATZUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mitgliedschaft im Verein
  2. Instrumentenversicherung
  3. Haftung und Anwesenheitspflicht
  4. Videoaufzeichnung der Aufführungen
  5. Probestunden - Anmeldung
  6. Abmeldung
  7. Ausschluss
  8. Rückerstattung
  9. Eintrittskarten 

 1. Mitgliedschaft im Verein

Der Familienmitgliedsbeitrag in Höhe von 70,- € pro Kalenderjahr (1.Jan-31.Dez) kann steuerlich geltend gemacht werden. (Der Bankbeleg ist als Nachweis ausreichend.) Der Mitgliedsbeitrag wird einmal im Jahr im Januar per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Beginn einer Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird der Beitrag in voller Höhe (70,- €) eingezogen.

Ihre Mitgliedschaft im Verein ist eine Jahresmitgliedschaft und erlischt mit der Kündigung einer Teilnahme an einem Kurs nicht automatisch. 

Ihre Mitgliedschaft kann auch, wenn die Teilnahme des Kindes an einem Kurs gekündigt wurde, unverändert bestehen bleiben. Sie kann satzungsgemäß gekündigt oder in eine Fördermitgliedschaft für jährlich 20,- € umgewandelt werden. 

Die Kündigung muss bis Ende eines Kalenderjahres beim Vorstand in schriftlicher Form eingehen.

Ihre Mitgliedschaft im Verein endet auch bei grobem Verstoß gegen die Vereinsinteressen durch Ausschluss. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.

2. Instrumentenversicherung

Für jedes Mitglied besteht die Möglichkeit, sein Instrument über die Gruppenversicherung des Vereins bei der Mannheimer Versicherung zu besonders günstigen Konditionen zu versichern.

Versicherungsbeitrag: jährlich 0,8 % des Wertes des Instrumentes.   

3. Haftung und Anwesenheitspflicht

Auf dem Hin- und Rückweg der Kinder zu den Chorproben, Aufführungen und zu allen anderen Aktivitäten des Vereins und bei Nichterscheinen haften die Eltern für ihre Kinder. 

Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken. 

Alle zur Durchführung der Kurse Beauftragten haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Bei Einsatz von privat Pkw’s haftet der Besitzer vollumfänglich.

 Anwesenheitspflicht der Eltern bzw. des Erziehungsbeauftragten i.V.m. Aufführungen

Am Tag einer Aufführung sind Eltern / Erziehungsbeauftragte für ein angemessenes, ruhiges Verhalten im Haus, insbesondere in den Garderoben, bis kurz vor Beginn einer Aufführung und in der Pause verantwortlich. Sie haften für Ihre Kinder.

Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf andere Burgspatzen-Eltern ist aus Gründen der Sicherheit Ihrer Kinder   nicht möglich.

 4. Videoaufzeichnung der Aufführungen 

Die Abnahme einer DVD und/oder des Onlinezugangs pro Familie ist obligatorisch. Der Preis für eine DVD bzw. den Onlinezugang beträgt 33,- €. Er wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Den jeweiligen Differenzbetrag zur Deckung der Produktionskosten von  ca. 800,- € trägt der  Verein. 

Vereinsmitglieder (auch ehemalige Burgspatzen) haben die Möglichkeit, alternativ zu DVD, den Live-Mitschnitt auf einer Vielzahl von Geräten unbeschränkt abzuspielen. Auf Smartphone, Tablet und TV mit 4K-Ultra-HD-Player streamen – ohne Werbung. (Homepage-Adresse und Passwortvergabe intern)

5. Probestunden - Anmeldung

  • Bei einer Anmeldung zum Chor ist die Teilnahme an den ersten 2 Unterrichtsstunden der Burgspatzen kostenlos. Danach ist der Kursbeitrag (monatlich) und der Mitgliedsbeitrag (für das laufende Kalenderjahr) in voller Höhe fällig. 
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch. 
  • Mit der Anmeldung für den Kinderchor bestätigen Sie die Bedingungen, die Satzung und die Datenschutzerklärung des Vereins „Jugend macht Musik e.V.“ gelesen und akzeptiert zu haben. Hiermit erklären Sie automatisch Ihren Antrag zur Aufnahme als Familienmitglied in den Verein "Jugend macht Musik e.V.", Trägerverein der Grünwalder Burgspatzen. 

6. Abmeldung

  • Der Vertrag endet durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist, aus Gründen der Planungssicherheit, zum  Ende einer Arbeitsphase. Meistens endet die Zeit bei den Burgspatzen im Alter von 13 bis 14 Jahren.  Ausnahmen sind möglich.

Während der Arbeitsphasen können Abmeldungen nur bei 

  • Wegzug oder 
  • Krankheit 

berücksichtigt werden, wenn eine mehr als 8-wöchige ununterbrochene Teilnahmeunfähigkeit am allgemeinen Schulunterricht oder im Kindergarten gegeben ist. 

Arbeitsphasen sind:

1. Oktober - 31. Dezember

1. Januar -  31. März

1. April - 30. Juni

1. Juli - 30. September

7. Ausschluss

Stört ein Schüler den Unterricht öfter oder bleibt trotz Ermahnung wiederholt dem Unterricht unentschuldigt fern, so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Schüler ausgeschlossen werden, dessen fehlende Mitarbeit trotz mehrfacher Ermahnung keine Förderung mehr zulässt.

8. Rückerstattung 

Stunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung entfällt die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag  nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Unterrichtsstunden für die Dauer der Krankheit. 

Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu drei Stunden pro Jahr gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

9. Eintrittskarten für die Aufführungen der Grünwalder Burgspatzen

  • Online
  • Lederwaren Zacherl, Rathausstraße 1 Grünwald 
  • Abendkasse

Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht umgetauscht und nicht zurückgenommenEin Widerrufsrecht über den Kauf von Tickets ist gemäß § 312 g Abs. 2. S. 1 Nr.9 BGB ausgeschlossen.